Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Werbung auf Kraftfahrzeugen im stehenden Verkehr des öffentlich-rechtlichen Raumes zwischen dem gewerblichen Werbekunden (Auftraggeber) und der supercards ambient media GmbH (Auftragnehmer).

2. Art der Werbung

Die supercards-Werbeflächen befinden sich auf im stehenden Verkehr befindlichen Personenkraftwagen (PKW), sowie auf mobilen Werbeträgern (z.B. AdScooter) und sonstigen Werbeträgern (z.B. Fahrrädern, in Bundesligastadien).

3. Werbeformate

Das vom Auftraggeber bereitzustellende Werbeformat ist bedingt wählbar. Größe, Form und Papiergewichte sind individuell vereinbar.

4. Vertragsschluss

a. Angebote, die supercards dem Auftraggeber unterbreitet, sind lediglich als ein unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Vertragsangebots von Seiten des Auftraggebers zu verstehen. Der vom Auftraggeber an supercards erteilte Auftrag ist verbindlich. supercards erklärt sich sodann unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung des jeweiligen Auftrages; der Kunde ist an seine Erklärung wenigstens 14 Tage lang gebunden. b. Sofern der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers zu wesentlich veränderten Konditionen annimmt, liegt ein neues Angebot von Seiten des Auftragnehmers vor. Der Kunde kann dieses Angebot binnen einer Woche nach Zugang des modifizierten Angebots durch schriftliche Anzeige beim Auftraggeber ablehnen. Andernfalls gilt das Angebot zu den veränderten Konditionen als angenommen. Die Annahmefiktion ist ausgeschlossen, sofern die Abweichung so erheblich ist, dass mit einer Annahme von Seiten des Auftraggebers nach Treu und Glauben nicht zu rechnen war. Auch bei Vorliegen einer erheblichen Abweichung kann die Annahme jedoch durch schlüssiges Handeln (z.B. Mitwirkung bei der Vertragsdurchführung zu den veränderten Konditionen konkludent erklärt werden. c. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungtreibende, die Aufträge für ihre Werbekarten ohne Einschaltungen einer Werbeagentur, einer Mediaagentur oder Spezialmittlers erteilen. Sollte die als Auftraggeber auftretenden Werbeagenturen und Werbemittler im Innenverhältnis zum Werbetreibenden tatsächlich nicht rechtswirksam beauftrag worden sein, so haften sie gegebenenfalls nach den Grundsätzen der Haftung eines vollmachtslosen Vertreters; in diesem Fall sind die Werbemittler als Auftraggeber zu behandeln. Eine etwaige Haftung aufgrund Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c.) bleibt hiervon unberührt. d. Einige der laufenden supercards-Projekte werden jeweils im aktuellen Newsletter von supercards vorgestellt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Projekt über den Newsletter oder andere Publikationen zu veröffentlichen. Der Auftraggeber gibt mit Auftragserteilung seine Zustimmung zur Veröffentlichung des Projektes.

5. Vertragsstornierung

a. Druckfähige Daten müssen dem Auftragnehmer - sofern nichts anderes vereinbart wurde - spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Verteilbeginn vorliegen; andernfalls steht dem Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. In diesem Fall ist supercards berechtigt, den entgangenen Gewinn pauschal mit 40% der jeweiligen Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden als pauschaliert veranschlagt entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens gleichfalls vorbehalten. b. Eine Stornierung kann von Seiten des Auftraggebers - sofern nichts anderes vereinbart wurde - bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Verteilbeginn vorgenommen werden. Die Stornogebühr beträgt dann 40% des jeweiligen Auftragswertes. Spätere Stornierungen müssen von Seiten des Auftragnehmers ausdrücklich genehmigt werden. Bei einer (genehmigten) Stornierungen bis zum 5. Tag vor dem vereinbarten Verteilerbeginn werden 50% der jeweiligen Auftragssumme abgerechnet; bei einer Stornierung bis zum Tag vor dem Verteilerbeginn 80 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden als pauschaliert veranschlagt entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens gleichfalls vorbehalten.

6. Rechtliche Leistungshindernisse

supercards ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - nach entsprechendem Hinweis wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen, wenn die Anbringung der Werbekarten für supercards unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. In diesem Fall stehen dem Kunden grundsätzlich keine Regressansprüche zu. Hinsichtlich der bereits ausgeführten Leistungen kann supercards die Vergütung in voller Höhe verlangen. Sofern supercards verpflichtet ist, wegen der Aufmachung oder des Inhaltes der supercards diese zu entfernen oder - auch nur teilweise - zu neutralisieren, so bleibt der Auftraggeber gleichwohl zur vollen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. In diesem Falle hat der Auftraggeber supercards von allen Kosten, insbesondere von zusätzlichen und unplanmäßigen Aufwendungen, freizustellen, die sich durch oder aufgrund einer solchen Maßnahme ergeben. Hierunter fallen auch die Kosten eines ggf. erforderlichen Rechtsstreits - insbesondere im Rahmen einer Unterlassungsklage, sofern der Auftragnehmer im Hinblick auf die streitgegenständliche Werbemaßnahme die Anweisungen des Auftraggebers strikt befolgt hat. Der Auftraggeber trägt das bestehende Rechtsrisiko insbesondere im Hinblick auf die Art und den Umfang der konkreten Werbemaßnahme. Für den Inhalt der Werbung haftet stets und ausschließlich - auch ohne vorherigen Hinweis, der Auftraggeber; hinsichtlich der Art und Ausführung der Leistungserbringung haftet der Auftragnehmer, sofern ihm im Rahmen seiner Ermessensausübung ein Verschuldensvorwurf trifft.

7. Lieferung

a. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Leistungserbringung gelten individualvertragliche Absprachen vor; im Zweifel gelten folgende Vereinbarungen als getroffen: Fixtermine werden grundsätzlich nicht vereinbart; die Bezugnahme auf eine bestimmte Kalenderwoche (KW) bedeutet, dass der Beginn der Leistungserbringung, nicht aber das Ende der Leistungserbringung in diese zu fallen hat. b. Der Auftraggeber hat bei nicht vorhersehbaren Leistungserbringungshindernissen - insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen - das Recht, vom anvisierten Zeitpunkt der Verteilung geringfügig abzuweichen. Sollte aufgrund höherer Gewalt ein endgültiges Leistungshindernis eintreten, steht den Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, gleiches gilt, sofern sich der Zeitpunkt der Leistungserbringung unzumutbar verzögert.

8. Platzierungsvorschriften

Platzierungsvorschriften werden nicht angenommen. Eine Platzierungsverbindlichkeit entsteht auch nicht nach Erstellung des Verteilungs- und Routenplanes. supercards ist jederzeit berechtigt, Verteilungen oder Routen gegen neue Pläne von gleicher Art und Güte auszutauschen.

9. Sonderleistungen

Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren. Sie werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

10. Verteilung

a. Die Verteilung erfolgt nach einer Routenplanung, die von supercards gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellt wird. Die hierzu genannten Termine sind Grundtermine. Die Verteilung kann u.U. aus technischen oder organisatorischen Gründen zwei Tage früher oder später beginnen bzw. enden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des gezahlten Rechnungsbetrages entsteht auch dann nicht, wenn die tatsächliche Verteilzeit hierdurch den gebuchten Zeitraum unterschreitet. Ausschlaggebend ist die Anzahl der gebuchten und zu verteilenden Werbekarten. Das gilt dann auch, wenn sich die Verteilzeit verlängert. b. Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung der Verteilung wünscht, wird die Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt als neuer Auftrag behandelt. Ansprüche auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen entstehen hieraus nicht.

11. Zahlung

a. Vorauszahlung gilt als grundsätzlich vereinbart. Zahlung muss bis spätestens 15 Werktage vor Beginn des im Einzelauftrag vereinbarten Termins zur Verteilung beim Auftragnehmer eingehen. b. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB sowie die etwaigen Einzugskosten berechnet. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Verzugsschadens vorbehalten. Solange der Auftraggeber nicht vollumfänglich bezahlt hat, ist der Auftragnehmer zur Verschiebung des anvisierten Liefertermins berechtigt. Nach vergeblicher Zahlungsaufforderung steht dem Auftraggeber außerdem das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu; in diesem Fall gilt Klausel Nr. 5a entsprechend. c. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist supercards berechtigt, zu jedem Zeitpunkt einseitig von der Durchführung des Auftrages zurückzutreten. Ungeachtet eines ursprünglich vereinbarten Zahlungszieles liegt es im Ermessen von supercards, die weitere Durchführung des Auftrages von der Vorauszahlung oder dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Aus keinem dieser genannten Regelungen erwachsen dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen supercards . d. Bei Nichterfüllung eines Auftrages aufgrund fehlender oder verspäteter Anlieferung von Werbematerial, werberechtlicher Abmahnungen der gelieferten Werbemittel oder Unterlassung der Durchführung des Auftrages aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers entbindet das den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber supercards allerdings rechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber etwaig entfallene Aufwendungen an.

12. Gewährleistung

a. supercards gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der gebuchten Aktionen, insbesondere ordnungsgemäßes Anbringen, Beaufsichtigen und Kontrollieren während der vereinbarten Verteilzeit im Rahmen eines ordnungsgemäßen Qualitätsmanagements. b. supercards bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung jeweils sofort nach dessen Ablauf. c. Bei Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt ist supercards nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

13. Ersatzansprüche

a. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung einer Verteilung müssen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Spätere Ansprüche erfordern die Beibringung geeigneter Beweismittel. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rügen hinsichtlich der Vertragsausführung durch supercards schriftlich und spezifiziert bei supercards spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach dem Abschluss der Vertragsausführung schriftlich und - aus Beweisgründen - per Einschreiben/Rückschein zu erheben. Geht eine Mängelrüge während dieser Frist nicht ordnungsgemäß bei supercards ein, gilt die Vertragsausführung als ordnungsgemäß vom Auftraggeber akzeptiert und abgenommen. b. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der WerbekartenVerteilung infolge unvorhersehbarer behördlicher Auflagen oder aus Gründen, die supercards nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. c. Die Haftung für Vermögensschäden ist beschränkt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens supercards bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei einfach fahrlässigem Handeln. Bei grober Fahrlässigkeit und wesentlichen Vertragspflichtverstößen ist die Haftung gegenüber dem Auftraggeber demUmfang nach auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgelts beschränkt.

14. Konkurrenzausschluss

Der Ausschluss von Wettbewerbern wird ausdrücklich nicht zugesichert. Das Werbeunternehmen erklärt jedoch, Werbekarten direkt konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes und zeitlicher Gegebenheiten nicht unmittelbar aneinander zur Verteilung zu bringen, Schadensersatzansprüche werden hierfür ausgeschlossen.

15. Layout

Auf jeder supercards/bikecards/stadioncards erscheint das supercards-Logo. Es weist die Karte als original supercards aus und ist obligatorisch. Zum Einsatz des Logos bedarf es nicht der Zustimmung des Kunden.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mainz.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehend genannten Klauseln unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich, statt der unwirksamen Klausel eine Regelung zu treffen, die den mit der unwirksamen Klausel verfolgten Regelungszweck und die mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Folgen weitestgehend erreicht.

Stand: 1.1.2019